
Hinweis: Rechtsmittel gegen die Festlegung der Erlösobergrenzen eingelegt
Die für uns zuständige Regulierungsbehörde hat mit Wirkung zum 01.01.2009 unsere Erlösobergrenzen festgelegt. Auf dieser Grundlage haben wir gemäß ARegV die Anpassung der Erlösobergrenzen ermittelt, die aktuellen Preisblätter - für Kunden mit und ohne Lastgangzähler - erstellt und auf den o. a. Internetseiten zur Verfügung gestellt.
Gegen die Festlegung der Erlösobergrenzen haben wir Beschwerde eingelegt, so dass die veröffentlichten Entgelte nur vorläufig sind und unter dem Vorbehalt einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung stehen.
Damit ist nicht ausgeschlossen, dass wir am Ende des Rechtsmittelverfahrens, über dessen Ausgang wir Sie selbstverständlich zu gegebener Zeit informieren werden, eine rückwirkende Nachberechnung der Netznutzungsentgelte entsprechend § 12 Abs. 7 unseres Lieferantenrahmenvertrages vornehmen müssen.
Bilanzierung
1. Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH wendet ein synthetisches Lastprofilverfahren an.
2. Die synthetischen Standardlastprofile sind temperaturabhängig und werden auf Basis der Prognosetemperatur für den folgenden Tag ausgerollt.
3. Maßgeblich ist folgende Temperatur-Messstelle:
Meteomedia - Station Bochum Sundern (ID:10411)
4. Für die nicht leistungsgemessenen Entnahmestellen, die der Lieferant beliefern will, macht
der Lieferant gegenüber der Stadtwerke Bochum Netz GmbH die in der elektronischen Kundenliste zu einem bestehenden Lieferantenrahmenvertrag vorgesehenen Angaben und gibt dabei insbesondere an, ob der Letztverbraucher Haushaltskunde ist. Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH ergänzt für jede Entnahmestelle in der Kundenliste folgende Angaben:
5. Gegenüber der Stadtwerke Bochum Netz GmbH sind nach § 22 NZB keine Nominierungen für nicht leistungsgemessene Endkunden erforderlich.
6. Die Allokationsergebnisse werden für Kunden ohne registrierende Leistungsmessung (SLP-Kunden) entsprechend GaBi-Gas täglich für den folgenden Tag an den Bilanzkreisnetzbetreiber versandt. Für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) werden täglich folgende vorläufigen Allokationsergebnisse versandt:
6 Stundenwerte von 6:00-12:00 des aktuellen Gastages
24 Stundenwerte von 06:00-06:00 des vorherigen Gastags
7. Für jede Entnahmestelle, die der Lieferant nach dem Lastprofilverfahren beliefert, ermittelt die Stadtwerke Bochum Netz GmbH im Rahmen der bei ihm üblichen Ablesezyklen aus dem Zählerstand, ggf. mit rechnerischer Abgrenzung, den tatsächlichen Jahresenergieverbrauch. Die sich aufgrund des tatsächlichen Energieverbrauchs ergebenen Mehr-/Mindermengen gleicht die Stadtwerke Bochum Netz GmbH in Zusammenarbeit mit den Bilanzkreisnetzbetreibern aus.
8. Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH kann Änderungen der Lastprofile sowie der Zuordnung der einzelnen Entnahmestellen zu den Lastprofilgruppen vornehmen. Dies ist dem Lieferanten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende anzuzeigen.
Messung
Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH ermittelt für alle Entnahmestellen der Kunden der Lieferanten die (stündlichen) Leistungsmittelwerte der Entnahmen. Diese Leistungsmittelwerte werden entweder durch
a) Messeinrichtungen mit Registrierung der Leistungsmittelwerte oder,
b) Messeinrichtungen mit Anzeige der kumulierten Arbeit in Verbindung mit der von der Stadtwerke Bochum Netz GmbH bestimmten Verfahren zur Handhabung von Lastprofilen (Siehe: Bilanzierung - Analytsiches Verfahren) bestimmt. Etwaige Rechte des Anschlussnutzers gemäß § 21 b Abs. 3 EnWG und einer dazu erlassenen Rechtsverordnung bleiben unberührt.
Für Entnahmestellen ohne Messeinrichtung (z.B. Gaslaternen) wird der Jahresverbrauch von der Stadtwerke Bochum Netz GmbH auf der Grundlage allgemein anerkannter Erfahrungswerte festgelegt, die zugleich der Abrechnung zu Grunde gelegt werden.
Unterbrechbare Kapazitäten
Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH bieten keine unterbrechbaren Kapazitäten an.
Hausanschlusskosten
Die Hausanschlusskosten sind individuelle Kosten die sich aus Tiefbau, Material und Montage zusammensetzen.