07.09.2010
Berlin (energate) - Die Atomkonzerne können bei der Gewinnabschöpfung aus der Laufzeitverlängerung mit Steuerrabatten rechnen. "Die Stromkonzerne können die Kernbrennstoffsteuer von jährlich 2,3 Mrd. Euro als Betriebsausgaben geltend machen und dadurch ihre Körperschaftssteuern mindern", sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums (BMF) zu energate. Das gleiche treffe auch für die Abgaben in den Erneuerbaren-Fonds zu. In ihn sollen die Konzerne bis 2016 insgesamt 1,4 Mrd. Euro einzahlen, in Tranchen von 300 Mio. Euro für die Jahre 2011 und 2012 und von 200 Mio. Euro für die Jahre 2013 bis 2016.
Der Bund bekommt von der Körperschaftssteuer einen Anteil von 45 Prozent, der Rest steht den Ländern zu. Allein die Ausfälle des Bundes durch die Anrechnung der Kernbrennstoffsteuer beziffert das BMF auf 200 Mio. Euro im Jahr. Auf das gesamte Körperschaftssteueraufkommen bezogen führt die Kernbrennstoffsteuer demnach zu einer Minderung von rund 440 Mio. Euro im Jahr. Diese Effekte eingerechnet liegt die Nettobelastung der Atomkonzerne durch die Kernbrennstoffsteuer (2,3 Mrd. Euro jährlich) bei nur etwa 1,86 Mrd. Euro im Jahr. "Wir gehen davon aus, dass die Ausfälle bei der Körperschaftssteuer durch mittelbare steuerliche Effekte wieder kompensiert werden", sagte der Ministeriumssprecher. Es sei zu erwarten, dass die Energieversorgungsunternehmen durch die Laufzeitverlängerung höhere Gewinne machen. Das werde deren Steueraufkommen nicht verringern, sondern erhöhen. /gk
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