Im Zuge des im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13.07.2005 geregelten Unbundlings wurde die Stadtwerke Bochum Netz GmbH am 02.11.2011 ins Handelsregister eingetragen und ist ab diesem Zeitpunkt für das Strom- und Gasnetz im Netzgebiet Bochum verantwortlich.
Verpflichtendes Ziel dieser Trennung von Netz- und Vertriebsbereichen bei Energieversorgern ist die diskriminierungsfreie Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs. Entsprechende Regelungen sind in „Teil 2 – Entflechtung“ des EnWG festgeschrieben.