Rechtlicher Hintergrund

Trennung von Netz und Vertrieb

Im Zuge des im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13.07.2005 geregelten Unbundlings wurde die Stadtwerke Bochum Netz GmbH am 02.11.2011 ins Handelsregister eingetragen und ist ab diesem Zeitpunkt für das Strom- und Gasnetz im Netzgebiet Bochum verantwortlich.

Verpflichtendes Ziel dieser Trennung von Netz- und Vertriebsbereichen bei Energieversorgern ist die diskriminierungsfreie Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs. Entsprechende Regelungen sind in „Teil 2 – Entflechtung“ des EnWG festgeschrieben.

 

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Wo buddelt die Stadtwerke Bochum Netz GmbH?

Entstörung Strom:
0234 / 960 - 1111 (24 Std.)

Entstörung Gas/Wasser:
0234 / 960 - 2222 (24 Std.)